Der so genannte
"Direkteinstieg" in die Motorradklasse
A Motorrad mit Leistungsbeschränkung auf 25 kW und max. 0,16 kW pro 100 kg
Leergewicht
18 Jahre
Leistungsbeschränkung
innerhalb der ersten 2 Jahre, danach automatischer Wegfall dieser Begrenzung
A1
Leichtkraftrad mit max. 11 kW Leistung und max. 125 cm³ Hubraum
16 Jahre
Bis zum 18. Lebensjahr dürfen
nur Maschinen gefahren werden, welche auf max. 80 km/h gedrosselt oder
hergestellt sind
M
Kleinkraftrad mit max. 50 cm³ Hubraum und max. 45 km/h
16 Jahre
Maschinen mit 50 km/h, die bis
zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, dürfen ebenfalls
gefahren werden, Klasse M wird nicht auf Probe erteilt
B
alle Kfz bis max. 3,5 t zul. Gesamtmasse und nicht mehr als 8 Sitzplätzen
(außer dem Fahrersitz)
18 Jahre bzw.
17 Jahre*
einschließlich Anhänger bis
750 kg und mehr unter bestimmten Bedingungen, schließt die Klassen M, L und
S ein
*Modellversuch "Begleitetes Fahren"